Großer Schutz für kleine FeuerwehrleuteSchutz und Leistungen für die Kinderfeuerwehren Der Unfallschutz umfasst nicht nur die Gruppenstunden selbst, sondern auch die Teilnahme an Ausflügen und anderen spielerischen Freizeitaktivitäten, solange eine Veranstaltung der Kinderfeuerwehr vom Verantwortlichen angesetzt ist. Und auch die Wege, die mit diesen offiziellen Veranstaltungen verbunden sind, stehen unter dem Schutz der Unfallkasse Hessen. Übrigens: Der Unfallschutz Ihres Kindes ist für Sie völlig kostenlos. Sie sehen: Die kleinen Feuerwehrleute sind bei uns in guten Händen. Viel Freude bei der Kinderfeuerwehr wünscht Ihnen und Ihrem Kind Ihre Unfallkasse Hessen! Unsere LeistungenUnsere Aufgabe ist es, Unfälle möglichst zu verhüten. Dafür schulen und beraten wir die Verantwortlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Und wir kümmern uns um die Kinder, wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert – medizinisch und finanziell. Wir setzen uns mit allen geeigneten Mitteln dafür ein, dass Ihr Kind schnell wieder gesund wird. Die Leistungen der UKH:
Übrigens: Diese Leistungen werden direkt mit uns abgerechnet und nicht über die Krankenkasse. Nach einem Feuerwehrunfall ist keine Praxisgebühr fällig! Zu unseren Aufgaben gehören auch die schulische und soziale Rehabilitation. Ein Auszug daraus:
Finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle Nach einem Kinderunfall im Feuerwehrdienst können wir zum Beispiel einem Elternteil das Gehalt in Form des Kinderpflege-Verletztengeldes weiterzahlen, so dass die Kinderbetreuung zu Hause gesichert ist. Weitere Geldleistungen:
Ein Unfall, was ist zu tun?Bei leichten Verletzungen (kleine Schürfwunden, Splitter in der Haut, kleine Schnittwunden, leichte Prellungen) reicht die Vorstellung beim nächstgelegenen Arzt. Bitte sorgen Sie für eine Begleitperson! Wenn das Kind mit einem Privat-PKW zum Arzt transportiert wird, sind Fahrer und verletztes Kind gesetzlich unfallversichert. Bitte dokumentieren Sie leichte Unfälle im Verbandbuch oder in der Personalkartei und melden Sie sie formlos der Gemeinde. Eine Unfallanzeige ist nicht nötig. Bei schweren Verletzungen (Brüche, stark blutende Wunden, Bewusstlosigkeit) muss ein D-Arzt oder die Notfallambulanz aufgesucht werden. Hier sind außerdem ein besonderer Transport (Rettungswagen, Notarztwagen) und fachkundige Begleitung erforderlich. Informieren Sie in einem solchen Fall bitte umgehend den Vorgesetzten bei der Feuerwehr. Dieser muss die Unfallanzeige ausfüllen und sie über die Kommune an die UKH weiterleiten. Bei Tod und bei schweren Unfällen muss die UKH unverzüglich telefonisch oder per Fax informiert werden. Bitte weisen Sie den Arzt darauf hin, dass es sich um einen Feuerwehrunfall handelt und die Unfallkasse Hessen zuständig ist. Wir rechnen direkt mit Ärzten und Krankenhäusern ab. |
Das Team des Feuerwehr-portals ist gerne für Sie da! |




