INSTITUT FÜR ARBEITSSCHUTZ UND ARBEITSMEDIZIN:
Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten
Seit November gibt es drei neue Regeln, die der Sicherheit in Arbeitsstätten dienen sollen: ASR A1.8 Verkehrswege, ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen und ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände. Sie beschreiben die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und – bei Bränden – für den Notfall. Zu den Regeln …