ArchivService der Unfallkasse Hessen:Nachbestellung der UKH VersichertenkartenIn den letzten Monaten haben wir zunehmend Anfragen zu unserer UKH Versichertenkarte erhalten. Für neue Feuerwehrangehörige und die Neuzugänge aus den Jugendfeuerwehren werden zusätzliche Exemplare benötigt. Unser Ziel ist es alle Angehörigen der Einsatzabteilung mit einer persönlichen UKH Versichertenkarten auszurüsten. Die UKH informiert:Broschüre und BerechnungsbeispieleDie UKH Informations-Broschüre "Schutz und Leistungen für die freiwilligen Feuerwehren in Hessen" wurde überarbeitet (Stand April 2012). Neu eingestellt in die Rubrik "Schutz und Leistungen" sind aktuelle Berechnungsbeispiele zu unseren Geldleistungen, die sie hier auch online einsehen können … PRÄVENTIONSTIPPS:Zeit der ZeckensticheEinen sicheren Schutz vor Zecken gibt es nicht. Aber man kann dennoch einiges tun, um Zeckenstiche zu vermeiden. Hier finden Sie Informationen , sowie eine virtuelle Zeckenschule. WEGEUNFALLPRÄVENTION:Kurzfilme für Eltern, Ausbilder und JugendlicheDie Deutsche Bahn will mit ihrer Sicherheitskampagne "Wir wollen, dass Du sicher ankommst" Jugendliche und Eltern für mögliche Gefahren an Bahnsteigen sensibilisieren. Dazu zählen vier neue Kurzfilme, begleitet von einer Plakataktion in den Bahnhöfen. Die Sequenzen sind realen Verhaltenssituationen am Bahnhof nachgestellt. Zu den Filmen … Einladung für Feuerwehr-Kinder:Unfallkasse Hessen auf dem Hessentag in WetzlarVom 1. bis zum 10. Juni ist Wetzlar die "heimliche Hauptstadt" Hessens. Auch die UKH wird wieder auf dem Hessentag präsent sein. Besuchen Sie uns auf der Landesaus- Feuerwehrportal jetzt auch für unterwegsSmartphone-Version von www.feuerwehrportal-hessen.de ab sofort verfügbar!Smartphone-Besitzer können ab sofort auf eine "Light-Version" unseres Präventions- Kinder und Jugend:Unfallversicherungsschutz für Kindergruppen in FeuerwehrenDie Unfallkasse Hessen begleitet die Hessischen Feuerwehren und deren Aufgabenträger schon seit vielen Jahren als verlässlicher Partner. Durch die Änderung des Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG - sind seit 2007 auch die jüngsten Feuerwehrleute bei uns gesetzlich versichert. Weiter … |



